Unabhängige RedaktionAb 18 JahrenFür Spieler aus DeutschlandStand 2026-10-29
RoyalBet Erfahrungen Angebote ansehen

Stand: 2026-10-29

Lizenz und Aufsicht

Partnerangebote · DeutschlandStand: 4. November 2026
#1Top-Empfehlung

Winshark · Willkommensbonus300 Freispiele

Demo-Bewertungen (4.939)

5.0Demo-Wert

Jetzt spielenWinshark öffnen

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.

#2Top-Empfehlung

TuffPuff · Willkommensbonus+240 % Bonus

Demo-Bewertungen (3.993)

5.0Demo-Wert

Jetzt spielenTuffPuff öffnen

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.

#3Top-Empfehlung

22Bet · Willkommensbonus+250 % auf die Einzahlung

Demo-Bewertungen (9.383)

5.0Demo-Wert

Jetzt spielen22Bet öffnen

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.

IP-Geolokalisierung: DB-IP

Die kurze Antwort

Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, kann kein Text für Sie beantworten — der Stand eines Verzeichnisses ändert sich, Texte nicht. Diese Seite zeigt deshalb das Verfahren: wer die Aufsicht führt, wo die erteilten Erlaubnisse veröffentlicht sind, mit welcher Angabe man dort sucht und wie ein fehlender Eintrag zu lesen ist.

Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18

Wer die Aufsicht führt

Den erlaubten Glücksspielmarkt im Netz beaufsichtigt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder; ihr Dienstsitz ist Halle an der Saale. Entstanden ist sie durch den Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 1. Juli 2021 gilt, und sie hat die Aufgaben gebündelt, die zuvor bei den einzelnen Ländern lagen. Zu ihnen gehören das Erteilen von Erlaubnissen, die Kontrolle der Bedingungen und das Vorgehen gegen Angebote ohne Erlaubnis.

Zwei Dinge gehören zu dieser Behörde, die man kennen sollte. Erstens veröffentlicht sie die erteilten Erlaubnisse in einem Verzeichnis, das umgangssprachlich Weiße Liste genannt wird. Zweitens ist sie die Stelle, an die Hinweise zu nicht erlaubten Angeboten gehen — nicht eine Verbraucherzentrale und nicht der Anbieter selbst.

Daneben stehen zwei Systeme, die ebenfalls bundesweit arbeiten und nicht beim einzelnen Veranstalter liegen: OASIS für die Sperrung von Spielern und LUGAS für die anbieterübergreifende Rechnung über Einzahlungen. Dass ein Angebot auf beide Systeme hinweist, ist der erste praktische Anhaltspunkt überhaupt.

Was im Verzeichnis steht und was nicht

Aufgeführt sind dort keine Marken, sondern Erlaubnisinhaber: die juristische Person, der erlaubt wurde, dazu die Spielform und die erfassten Auftritte im Netz. Wer nach einem Markennamen sucht, findet daher manchmal nichts, obwohl es einen Eintrag gibt — die dahinterstehende Gesellschaft trägt einen anderen Namen.

Entscheidend ist außerdem die Spielform. Für Sportwetten, für virtuelle Automatenspiele und für Online-Poker laufen getrennte Verfahren mit eigenen Bedingungen. Eine Gesellschaft kann eine Erlaubnis für Sportwetten besitzen und keine für Automatenspiele. Ein Eintrag allein genügt also nicht; er muss die Spielform abdecken, die man nutzen will.

Was nicht darin steht, ist ebenso wichtig: keine Qualitätsbewertung, keine Bearbeitungsdauern, keine Auskunft über Aktionen. Es ist ein Register über die Frage, ob und wofür eine Erlaubnis erteilt wurde.

Spielform, eigenes Verfahren und was unter dieser Erlaubnis zulässig ist
SpielformEigenes VerfahrenTypische Vorgabe
Virtuelle Automatenspieleja1 € je Runde, 5 Sekunden Pause, kein Autostart
Online-PokerjaSpiel der Teilnehmer gegeneinander, Abgabe auf den Einsatz
Sportwettenjakeine bundesweite Deckelung je Wettschein
Tische mit Croupiernicht erlaubnisfähig im Netzin der Weißen Liste nicht verzeichnet
Bankspiele wie Roulette am Tischnicht von dieser Erlaubnis erfasstnicht Teil des virtuellen Automatenspiels
Vernetzte Jackpotsnicht erlaubnisfähigkein gemeinsamer Topf über Anbieter hinweg

Die Prüfung in vier Handgriffen

Die Prüfung verlangt keine Registrierung und dauert wenige Minuten. Sie beginnt im Seitenfuß des Angebots, denn dort steht die Angabe, mit der das Verzeichnis überhaupt durchsuchbar ist: der Name der Gesellschaft. Ohne diesen Namen führt jede Suche nach dem Markennamen zu einem unklaren Ergebnis.

KI-generiertes Symbolbild eines Spielautomaten mit Edelsteinsymbolen und Jetons
Symbolbild · KI-generierte Illustration

Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst die Gesellschaft, dann der Eintrag, dann die Spielform und zuletzt der Abgleich mit der Adresse, über die man das Angebot aufgerufen hat. Der letzte Schritt wird fast immer übersprungen und ist der aufschlussreichste, weil eine Erlaubnis sich auf bestimmte Auftritte bezieht und nicht auf jede Adresse, die eine Marke verwendet.

  1. Im Seitenfuß Gesellschaft, Sitz und die dort genannten Angaben zur Erlaubnis abschreiben.
  2. Mit dem Namen der Gesellschaft im Verzeichnis der Aufsichtsbehörde suchen, nicht mit dem Markennamen.
  3. Im gefundenen Eintrag prüfen, ob die Spielform erfasst ist, die man tatsächlich nutzen will.
  4. Nachsehen, ob die gerade benutzte Adresse unter den Auftritten dieses Eintrags auftaucht.
  5. Im Angebot nachsehen, ob auf die zentrale Erfassung und die Sperrdatei hingewiesen wird.
  6. Bei fehlendem Eintrag die Registrierung abbrechen und keine Einzahlung vornehmen.

Was ein Siegel im Seitenfuß wert ist

Grafiken im Seitenfuß, Formulierungen über Lizenzierung und Regulierung oder ein Hinweis auf eine Prüfstelle für Zufallsgeneratoren sind Anhaltspunkte und keine Nachweise. Eingebunden werden sie vom Angebot selbst, kopieren lassen sie sich ohnehin, und über den heutigen Stand einer Erlaubnis sagen sie nichts. Eine genannte Nummer ist genauso viel wert wie das Register, in dem sie nachgeschlagen werden kann — nicht mehr.

Umgekehrt heißt das nicht, dass der Seitenfuß nutzlos wäre. Er ist die Fundstelle für die Angaben, mit denen die eigentliche Prüfung beginnt: Gesellschaft, Sitz und oft ein Verweis auf die Behörde. Fehlen diese Angaben vollständig oder stehen sie nur als Bild statt als Text, ist das selbst ein Befund.

Ein zweiter Befund steckt im Spielerschutzhinweis: verweist eine deutschsprachige Seite nur auf Hilfsangebote anderer Staaten und erwähnt die bundesweite Sperrdatei nicht, passt die Oberfläche nicht zum beworbenen Markt.

Eine EU-Lizenz ist keine deutsche Erlaubnis

Häufig wird eine Erlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat als gleichwertig dargestellt. Für den Zugang zum deutschen Markt ist sie das nicht: maßgeblich bleibt allein, ob hierzulande für die betroffene Spielform erlaubt wurde. Dass eine ausländische Genehmigung echt ist und von einer arbeitenden Behörde stammt, ändert daran nichts — den hiesigen Eintrag vertritt sie nicht.

Praktisch relevant ist das wegen der Folgen. Ohne deutsche Erlaubnis greifen die hier geltenden Schutzmechanismen nicht: kein Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei, keine gemeinsame Rechnung über den monatlichen Einzahlungsrahmen, kein Einsatzdeckel und keine Zwangspause. Auch der Weg einer Beschwerde ist dann anders, länger und oft ohne praktisches Ergebnis.

Erkennbar ist eine solche Fassung meist an dem, was sie zusätzlich anbietet. Tische mit Croupier, vernetzte Jackpots, Einsätze über einem Euro, automatisches Weiterspielen oder ein Monatsrahmen, der frei nach oben gesetzt werden kann — jedes dieser Merkmale ist unter deutscher Erlaubnis ausgeschlossen.

  • Hinweis auf die zentrale Spielerdatei und auf das bundesweite Sperrsystem.
  • Einsatzregler, der bei einem Euro je Runde endet.
  • Sichtbare Pause zwischen zwei Runden und kein automatisches Weiterspielen.
  • Monatlicher Einzahlungsrahmen, der nicht frei nach oben gesetzt werden kann.
  • Kein Bereich mit übertragenen Tischen und keine über Anbieter hinweg vernetzten Jackpots.
  • Verweise auf Beratungsstellen in Deutschland, nicht auf Einrichtungen anderer Staaten.

Kein Eintrag gefunden: was das bedeutet und was nicht

Ein fehlender Eintrag bedeutet zunächst genau eines: für diese Gesellschaft und diese Spielform ist keine Erlaubnis veröffentlicht. Es bedeutet nicht automatisch, dass jemand betrügt — möglich ist auch, dass die Marke zu einer anders benannten Gesellschaft gehört, dass sich die Suche an einer Schreibweise verhakt oder dass ein Verfahren läuft und noch nicht abgeschlossen ist.

Deshalb lohnt ein zweiter Durchgang: Schreibweise variieren, Rechtsformzusatz weglassen, nach dem Sitz suchen. Bleibt es dabei, ist die Entscheidung einfach. Ohne veröffentlichte Erlaubnis für die gewünschte Spielform gibt es keinen Grund, Daten einzutragen oder Geld zu bewegen, und zwar unabhängig davon, wie das Angebot sonst aussieht.

Wer ein nicht erlaubtes Angebot findet, kann einen Hinweis an die Aufsichtsbehörde geben. Das ist auch dann sinnvoll, wenn selbst kein Schaden entstanden ist, denn die Behörde geht gegen solche Angebote vor und ist dafür auf Meldungen angewiesen.

Zwei Fehlbefunde sind zu unterscheiden: nichts gefunden ist eine Feststellung mit Datum, gar keine Gesellschaft genannt ist der schwerere der beiden Befunde.

Beschwerden und wohin sie gehören

Bei einem erlaubten Veranstalter führt der erste Weg über den Kundendienst, schriftlich und mit Datum, weil eine spätere Beschwerde auf diesem Schriftverkehr aufbaut. Bleibt die Antwort aus, ist die Aufsichtsbehörde die nächste Stelle; sie prüft die Erlaubnisbedingungen, entscheidet aber nicht über einzelne Zahlungsansprüche. Für den Anspruch selbst bleibt der Rechtsweg, und dort zählt die Beweislage: Kontoauszüge, Bestätigungen und der Wortlaut der Bedingungen zum Zeitpunkt der Teilnahme.

KI-generiertes Symbolbild mit Roulette, Spielkarten und Jetons
Symbolbild · KI-generierte Illustration

Aufsicht ersetzt eigene Grenzen nicht

Erlaubnis, Einsatzdeckel und zentrale Erfassung begrenzen den Rahmen, in dem gespielt wird. Wie viel jemand innerhalb dieses Rahmens einsetzt, entscheiden sie nicht. Dafür liegen im Kontobereich vier Schalter bereit — Monatsgrenze, Verlustgrenze, Höchstdauer und eine mehrtägige Pause —, und gestellt werden sie sinnvollerweise vor einer Sitzung.

Werden solche Grenzen jedes Mal angehoben, sobald man sie bemerkt, lohnt ein Gespräch darüber. Die BZgA berät am Telefon, Suchtberatungsstellen tun es am Wohnort, und zwar unentgeltlich, auf Wunsch anonym und auch mit Angehörigen. Noch weiter reicht ein Eintrag im Register OASIS: er schließt alle hiesigen Erlaubnisinhaber auf einmal.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Weiße Liste?
Herausgegeben wird sie von der Länderbehörde für Glücksspiel, die ihren Dienstsitz an der Saale hat. Geordnet ist die Liste nach Erlaubnisinhaber und Spielform. Als Suchbegriff dient der Firmenname aus dem Seitenfuß und nicht der Name der Marke.
Genügt eine Lizenz aus Malta oder Curaçao, um hier anzutreten?
Für den Zugang zum deutschen Markt nicht. Maßgeblich ist eine in Deutschland erteilte Erlaubnis für die jeweilige Spielform. Ohne sie greifen die hiesigen Schutzmechanismen nicht, also weder die Abfrage der bundesweiten Sperrdatei noch die gemeinsame Rechnung über den monatlichen Einzahlungsrahmen.
Was bedeutet es, wenn ich keinen Eintrag finde?
Dass für diese Gesellschaft und diese Spielform keine Erlaubnis veröffentlicht ist. Möglich ist auch eine abweichende Schreibweise oder eine anders benannte Gesellschaft hinter der Marke, deshalb lohnt ein zweiter Suchversuch. Bleibt es beim Fehlbefund, sollte man weder Daten eintragen noch Geld bewegen.
Gilt eine Erlaubnis für alle Adressen einer Marke?
Nein, eine Erlaubnis bezieht sich auf bestimmte Auftritte im Netz. Deshalb gehört zur Prüfung der Abgleich, ob die aufgerufene Adresse im Eintrag genannt ist. Dieser Schritt wird meist übersprungen und ist der aussagekräftigste.
Ist ein Prüfsiegel für den Zufallsgenerator ein Nachweis?
Es ist ein Hinweis auf eine technische Prüfung, aber kein Nachweis einer deutschen Erlaubnis. Solche Grafiken werden vom Angebot selbst eingebunden und sagen über den aktuellen Stand im Verzeichnis nichts. Verbindlich ist nur der Eintrag bei der Aufsicht.
An wen wende ich mich bei einem Streit um eine Auszahlung?
Zuerst schriftlich an den Kundendienst des Veranstalters, damit ein nachweisbarer Vorgang entsteht. Danach kommt die Aufsichtsbehörde in Betracht, die die Einhaltung der Erlaubnisbedingungen prüft, über einzelne Zahlungsansprüche aber nicht entscheidet. Für den Anspruch selbst bleibt der Rechtsweg, und dafür zählt die Beweislage.